Rechtsanwältin Silke Schuster und Rechtsanwalt Manfred Kohlt beraten sie in allen Bereichen des Medizin- und Pharmarechts.
Unter dem Begriff „Medizinrecht“ werden die privatrechtliche Beziehung zwischen Ärzten und Patienten sowie die öffentlich-rechtlichen Regelungen im Gesundheitswesen zusammengefasst.
- Arzneimittelrecht
- Arzthaftungsrecht
- Arztstrafrecht
- Ärztliches Berufsrecht
- Berufsrecht der Heilberufe
- Heilmittelwerberecht
- Krankenhausrecht
- Medizinprodukterecht
- Medizinrechtliche Vertragsgestaltung
- Pflegerecht
- Pharmarecht
- Privatliquidationsrecht
- Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
- Vergütungsrecht der Heilberufe
- Vertragsarztrecht
- Zahnarztrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Kohlt & Heissenberger berät und vertritt Sie kompetent, mit Sachverstand und Engagement in den vorbenannten Teilbereichen des Medizinrechts und passt die Beratung und Vertretung stets Ihrer individuellen Bedürfnisse an.