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29Feb/20

Unternehmensrecht

Bei der Gründung einer Gesellschaft, gesellschaftsrechtlichen Fragen, Änderungen von Gesellschaftsverträgen, Bestellung von Geschäftsführern und Prokuristen, Liquidation und Abwicklung, Kauf- und Verkauf von Geschäftsanteilen berät Sie Ihre Notarin gerne.

Gerade im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht erfordert bereits die Entscheidung, welches die richtige Rechtsform für das neu zu gründende Unternehmens ist, eine professionelle Beratung. Vor allem organisatorische, haftungsrechtliche und arbeitsrechtliche Kriterien spielen hierbei eine Rolle. Auch die Hinzuziehung eines Steuerberaters ist in steuerlichen Fragestellungen unumgänglich.

Das Unternehmensrecht besteht aus:

  • Gründung von Gesellschaften
  • Gesellschaftsverträge
  • Änderung von Gesellschaftsverträgen, Kapitalerhöhungen & -herabsetzungen
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Erwerb und Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

Die Notarin Frau Schuster berät und vertritt Sie kompetent, mit Sachverstand und Engagement in den vorbenannten Teilbereichen des Unternehmensrechts und passt die Beratung und Vertretung stets Ihrer individuellen Bedürfnisse an.

29Feb/20

Erbrecht

Im Erbrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei seit Mai 2021 Rechtsanwältin Jasmin Gall beratend und vertretend zur Seite.

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, mit welchem jeder im Laufe seines Lebens in Berührung kommt. Ob bei der Planung und Gestaltung Ihres Nachlasses oder aber im Erbfall sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.

Die Tätigkeit im Erbrecht umfasst vielseitige Themengebiete:

  • Planung und Gestaltung des Nachlasses
    • Einzeltestamente
    • Ehegattentestamente
    • Erbverträge
    • Übergabeverträge
    • Eheverträge und Gesellschaftsverträge
  • Erben
  • Erbengemeinschaften
  • Pflichtteilsberechtigte
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbscheine
  • Erbstreitigkeiten
29Feb/20

Ehe, Partnerschaft und Familie

Aufgrund der stetig wachsenden Scheidungsrate, sorgen immer mehr Paare für den Fall einer Scheidung vor. Durch die Erstellung eines Ehevertrages kann der sogenannte „Scheidungskrieg“ umgangen und bösen Überraschungen vorgebeugt werden. Zur Unparteilichkeit verpflichtet, berät Sie die Notarin über die in Betracht kommenden Gestaltungsmöglichkeiten und erstellt einen auf Sie abgestimmten Ehevertrag.

Viele Paare bauen sich auch ohne Trauschein eine gemeinsame Zukunft auf und verfügen über gemeinsames Vermögen. Auch hier ist empfehlenswert, für den Fall einer Trennung vorzusorgen, bevor im konkreten Trennungsfalle Rechtsstreitigkeiten ausgetragen werden müssen.

Der Bereich Ehe, Partnerschaft und Familie besteht aus:

  • Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Adoptionen

Die Notarin Frau Schuster berät und vertritt Sie kompetent, mit Sachverstand und Engagement in den vorbenannten Teilbereichen des Ehe, Partnerschaft und Familie. Hierzu passt Sie die Beratung und Vertretung stets Ihrer individuellen Bedürfnisse an.

29Feb/20

Immobilienrecht

Beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken, Eigentumswohnungen oder anderen Immobilien bedarf der Vertrag der notariellen Beurkundung. Ursache dessen ist der Schutz der Vertragsparteien. Nachdem der Wille der Beteiligten erforscht ist, erfolgt die Gestaltung des Vertrages. Nach der Beurkundung sorgt die Notarin und ihr Team für einen reibungslosen Ablauf, kümmert sich um die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Das Immobilienrecht besteht aus:

  • Gestaltung und Abwicklung von Grundstückskaufverträgen
  • Gestaltung und Abwicklung von Schenkungsverträgen
  • Grundstücksübertragungen 
  • Bestellung von Grundpfandrechten
  • Bildung von Wohnungseigentum
  • Bauträgerverträge

Die Notarin Frau Schuster berät und vertritt Sie kompetent, mit Sachverstand und Engagement in den vorbenannten Teilbereichen des Immobilienrechts und passt die Beratung und Vertretung stets Ihrer individuellen Bedürfnisse an.

29Feb/20

Notarin Silke Schuster

Frau Rechtsanwältin Silke Schuster wurde im Februar 2020 zur Notarin bestellt. Bereits seit Juni 2019 ist Frau Schuster, nach bestandener notariellen Fachprüfung, als Notariatsverwalterin des ausgeschiedenen Notars Klaus W. Grow tätig gewesen.

Berufsbild

Ein Notar ist ein Träger eines öffentlichen Amtes. Die strengen Zulassungskriterien garantieren exzellente juristische Fachkenntnisse.  Kompetenz, Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Seriosität prägen neben der Unparteilichkeit das Berufsbild der Notare. 

Zu strikter Neutralität verpflichtet, erarbeitet die Notarin gemeinsam mit den Mandanten eine maßgeschneiderte und praxisnahe Lösung. Die Notarin muss den wahren Willen der Beteiligten erforschen, entsprechende Verträge und Erklärungen formulieren und verlesen. Hierbei sind deren rechtlichen Bedeutung zu besprechen und auf Risiken und Gefahren hinzuweisen.

Die Notarin ist als Träger eines öffentlichen Amtes somit eine unabhängige und unparteiisch Betreuerin aller Beteiligten mit dem Ziel, einen fairen Interessenausgleich herbeizuführen und damit Streit zu vermeiden. Den Kernbereich der Notariatstätigkeit bildet traditionell das Immobilienrecht. Neben dem Familienrecht bilden das Erbrecht sowie das Unternehmensrecht weitere Schwerpunkte in der notariellen Tätigkeit.

13Jun/14

Medizin- und Pharmarecht

Rechtsanwältin Silke Schuster und Rechtsanwalt Manfred Kohlt beraten sie in allen Bereichen des Medizin- und Pharmarechts.

Unter dem Begriff „Medizinrecht“ werden die privatrechtliche Beziehung zwischen Ärzten und Patienten sowie die öffentlich-rechtlichen Regelungen im Gesundheitswesen zusammengefasst.

  • Arzneimittelrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Arztstrafrecht
  • Ärztliches Berufsrecht
  • Berufsrecht der Heilberufe
  • Heilmittelwerberecht
  • Krankenhausrecht
  • Medizinprodukterecht
  • Medizinrechtliche Vertragsgestaltung
  • Pflegerecht
  • Pharmarecht
  • Privatliquidationsrecht
  • Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
  • Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Vertragsarztrecht
  • Zahnarztrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Kohlt & Heissenberger berät und vertritt Sie kompetent, mit Sachverstand und Engagement in den vorbenannten Teilbereichen des Medizinrechts und passt die Beratung und Vertretung stets Ihrer individuellen Bedürfnisse an.

13Jun/14

Allgemeines Zivilrecht

Wir beraten Sie an beiden Standorten in den Bereichen des allgemeinen Zivilrechts. Hierzu gehören alle Angelegenheiten, welche die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln:

  • Haftungsrecht
  • Kaufrecht
  • Schuldrecht
  • Sachenrecht
  • Vertragsrecht
13Jun/14

Arbeitsrecht

So wie es jedem Arbeitnehmer wiederfahren kann, dass der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausspricht, kann jeder Arbeitgeber in die Situation kommen, einem Arbeitnehmer kündigen zu müssen.

Hierbei steht Ihnen Rechtsanwältin Silke Schuster jederzeit gerne beratend zur Seite. Im Arbeitsrecht kommt es sowohl bei der Beratung, als auch bei der Vertretung häufig auf Schnelligkeit und Strategie an. So möchten wir durch regelmäßige Fortbildung, wachsender Erfahrung und der bestmöglichen Strategie das individuell angepasste, beste Ergebnis für unsere Mandanten erzielen.

Die Tätigkeit im Arbeitsrecht ist sehr vielfältig: Das Arbeitsrecht lässt sich in das individuelle und kollektive Arbeitsrecht einteilen. Das Individualarbeitsrecht umfasst die Ausgestaltung einzelner Arbeitsverträge, Kündigungsrecht sowie die Beratung bezüglich aller Fragen um das Arbeitsverhältnis. Zum Kollektivarbeitsrecht gehören unter anderem das Tarifvertragsrecht und Betriebsvereinbarungen wie betriebliche Altersvorsorge, Kurzarbeit oder Vergütungssysteme.

  • Abschluss und Inhalt von Arbeitsverhältnissen
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Abmahnung
  • Kündigungsschutz
  • Arbeitszeugnis
  • Arbeits- und Aufhebungsverträge sowie Abfindungen
  • Sperrzeiten bei der Agentur für Arbeit
  • Lohn und Gehalt
  • Arbeitszeitenregelung
  • Urlaubsregelungen
  • Mobbing
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Tarifvertragsrecht
13Jun/14

Rechtsanwältin Silke Schuster

  • 2005-2011:
Studium der Rechtswissenschaften Philipps-Universität Marburg
  • 2009
Zertifikat – Zusatzqualifikation im Pharmarecht
  • 2012-2013
Referendariat im Landgerichtsbezirk Kassel
– Schwerpunkt Medizinrecht –
  • 2014
Fachanwaltslehrgang im Medizinrecht
Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht
  • März 2014
Zulassung als Rechtsanwältin
  • Mai 2014 – Juni 2017
Heissenberger & Trost-Gonther – Rechtsanwälte GbR
  • seit Juni 2017
Kohlt & Heissenberger Rechtsanwälte Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung
  • seit Juni 2017
Fachanwältin für Medizinrecht
  • seit November 2017
Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • seit Februar 2020
Notarin in Schwalmstadt
TÄTIGKEITSFELDER
  • Medizin- und Pharmarecht
  • Arbeitsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
MITGLIEDSCHAFTEN
  • Mitglied im DeutschenAnwaltverein
  • Mitglied in der ARGE Medizinrecht im DeutschenAnwaltverein
  • Mitglied in der ARGE Arbeitsrecht im DeutschenAnwaltverein
02Jun/17

Rechtsanwalt Manfred Kohlt

  • 1983 – 1989
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Marburg und Münster
  • 1990 -1993
Referendariat im Landgerichtsbezirk Kassel
  • 1993
Zulassung als Rechtsanwalt
  • 1993 – 2001
Anwaltstätigkeit in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Allgemeinkanzlei
  • 2002-2017
Anwaltstätigkeit in einer größeren Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Medizinrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht
  • 2005
Fachanwalt für Sozialrecht
  • 2007
Fachanwalt für Medizinrecht
  • seit Juni 2017
Kohlt & Heissenberger Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
TÄTIGKEITSFELDER
  • Medizinrecht
  • Sozialrecht
  • Versicherungsrecht
MITGLIEDSCHAFTEN
  • Mitglied im DeutschenAnwaltverein
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DeutschenAnwaltverein
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DeutschenAnwaltverein

Ferner ist Rechtsanwalt Kohlt

Vertrauensanwalt des Medizinrechtsberatungsnetzes und Dozent an der Hamburger Fernhochschule Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hessen Fachhochschule für Oekonomie und Management