Category Archives: Rechtsgebiete

13Jun/14

Medizin- und Pharmarecht

Rechtsanwältin Silke Schuster und Rechtsanwalt Manfred Kohlt beraten sie in allen Bereichen des Medizin- und Pharmarechts.

Unter dem Begriff „Medizinrecht“ werden die privatrechtliche Beziehung zwischen Ärzten und Patienten sowie die öffentlich-rechtlichen Regelungen im Gesundheitswesen zusammengefasst.

  • Arzneimittelrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Arztstrafrecht
  • Ärztliches Berufsrecht
  • Berufsrecht der Heilberufe
  • Heilmittelwerberecht
  • Krankenhausrecht
  • Medizinprodukterecht
  • Medizinrechtliche Vertragsgestaltung
  • Pflegerecht
  • Pharmarecht
  • Privatliquidationsrecht
  • Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
  • Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Vertragsarztrecht
  • Zahnarztrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Kohlt & Heissenberger berät und vertritt Sie kompetent, mit Sachverstand und Engagement in den vorbenannten Teilbereichen des Medizinrechts und passt die Beratung und Vertretung stets Ihrer individuellen Bedürfnisse an.

13Jun/14

Allgemeines Zivilrecht

Wir beraten Sie an beiden Standorten in den Bereichen des allgemeinen Zivilrechts. Hierzu gehören alle Angelegenheiten, welche die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln:

  • Haftungsrecht
  • Kaufrecht
  • Schuldrecht
  • Sachenrecht
  • Vertragsrecht
13Jun/14

Arbeitsrecht

So wie es jedem Arbeitnehmer wiederfahren kann, dass der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausspricht, kann jeder Arbeitgeber in die Situation kommen, einem Arbeitnehmer kündigen zu müssen.

Hierbei steht Ihnen Rechtsanwältin Silke Schuster jederzeit gerne beratend zur Seite. Im Arbeitsrecht kommt es sowohl bei der Beratung, als auch bei der Vertretung häufig auf Schnelligkeit und Strategie an. So möchten wir durch regelmäßige Fortbildung, wachsender Erfahrung und der bestmöglichen Strategie das individuell angepasste, beste Ergebnis für unsere Mandanten erzielen.

Die Tätigkeit im Arbeitsrecht ist sehr vielfältig: Das Arbeitsrecht lässt sich in das individuelle und kollektive Arbeitsrecht einteilen. Das Individualarbeitsrecht umfasst die Ausgestaltung einzelner Arbeitsverträge, Kündigungsrecht sowie die Beratung bezüglich aller Fragen um das Arbeitsverhältnis. Zum Kollektivarbeitsrecht gehören unter anderem das Tarifvertragsrecht und Betriebsvereinbarungen wie betriebliche Altersvorsorge, Kurzarbeit oder Vergütungssysteme.

  • Abschluss und Inhalt von Arbeitsverhältnissen
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Abmahnung
  • Kündigungsschutz
  • Arbeitszeugnis
  • Arbeits- und Aufhebungsverträge sowie Abfindungen
  • Sperrzeiten bei der Agentur für Arbeit
  • Lohn und Gehalt
  • Arbeitszeitenregelung
  • Urlaubsregelungen
  • Mobbing
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Tarifvertragsrecht