Immobilienrecht

Beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken, Eigentumswohnungen oder anderen Immobilien bedarf der Vertrag der notariellen Beurkundung. Ursache dessen ist der Schutz der Vertragsparteien. Nachdem der Wille der Beteiligten erforscht ist, erfolgt die Gestaltung des Vertrages. Nach der Beurkundung sorgt die Notarin und ihr Team für einen reibungslosen Ablauf, kümmert sich um die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Das Immobilienrecht besteht aus:

  • Gestaltung und Abwicklung von Grundstückskaufverträgen
  • Gestaltung und Abwicklung von Schenkungsverträgen
  • Grundstücksübertragungen 
  • Bestellung von Grundpfandrechten
  • Bildung von Wohnungseigentum
  • Bauträgerverträge

Die Notarin Frau Schuster berät und vertritt Sie kompetent, mit Sachverstand und Engagement in den vorbenannten Teilbereichen des Immobilienrechts und passt die Beratung und Vertretung stets Ihrer individuellen Bedürfnisse an.