Rechtsanwältin Silke Schuster und Rechtsanwalt Manfred Kohlt beraten sie in allen Bereichen des Medizin- und Pharmarechts.

Unter dem Begriff „Medizinrecht“ werden die privatrechtliche Beziehung zwischen Ärzten und Patienten sowie die öffentlich-rechtlichen Regelungen im Gesundheitswesen zusammengefasst.

  • Arzthaftungsrecht
  • Arztstrafrecht
  • Ärztliches Berufsrecht
  • Ärztliches Disziplinarrecht
  • Krankenhausrecht
  • Medizinrechtliche Vertragsgestaltung
  • Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
  • Vertragsarztrecht
  • Zahnarztrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Kohlt & Heissenberger berät und vertritt Sie kompetent, mit Sachverstand und Engagement in den vorbenannten Teilbereichen des Medizinrechts und passt die Beratung und Vertretung stets Ihrer individuellen Bedürfnisse an.