m Kauf oder Verkauf von Grundstücken, Eigentumswohnungen oder anderen Immobilien bedarf der Vertrag der notariellen Beurkundung. Ursache dessen ist der Schutz der Beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken, Eigentumswohnungen oder anderen Immobilien bedarf der Vertrag der notariellen Beurkundung. Ursache dessen ist der Schutz der Vertragsbeteiligten.
Nachdem der Wille der Beteiligten erforscht ist, erfolgt die Gestaltung des Vertrages.
Hierfür benötigen wir von Ihnen einige Angaben, um Ihren Vertrag individuell gestalten zu können.
Gerne nutzen Sie für die Datenübermittlung nachstehendes Formular:
Nach der Beurkundung sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf, kümmern uns um die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwachen die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Wenn Sie als Käufer den Kaufpreis finanzieren wollen, bitten Sie gerne das Sie beratende Kreditinstitut uns die hierfür erforderlichen Unterlagen zukommen zu lassen
Wir werden dafür Sorge tragen, dass die einzutragende Grundschuld schnellstmöglich im Grundbuch eingetragen wird.
Hierbei ist zu beachten, dass eine Beurkundung der Grundschuld im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zur Beurkundung des Kaufvertrages sinnvoll ist.
Das Immobilienrecht besteht unter anderem aus:
- Gestaltung und Abwicklung von Grundstückskaufverträgen
- Gestaltung und Abwicklung von Schenkungsverträgen/Übergabeverträgen
- Grundstücksübertragungen
- Bestellung von Grundpfandrechten
- Bildung von Wohnungseigentum
- Bauträgerverträge
- Eintragung von Grunddienstbarkeiten (z.B. Wegerechte, Leitungsrechte, u.a.)
- Vereinbarung von Wohnungs- und/oder Nießbrauchsrechten
- Löschung von Grundschulden und Hypotheken im Grundbuch
- Grundbuchberichtigung auf Erben
Mein Team und ich beraten und vertreten Sie kompetent, mit Sachverstand und Engagement in den vorbenannten Teilbereichen des Immobilienrechts und passen die Beratung und Vertretung stets Ihrer individuellen Bedürfnisse an.