Durch die Erstellung eines entsprechenden Vertrages können Sie, gleich in welcher Form der Partnerschaft Sie leben, bösen Überraschungen vorbeugen.
Dieser kann beinhalten: Regelungen zur gegenseitigen Absicherung hinsichtlich Ihrer Altersvorsorge, des Unterhalt, die Bestimmung des Güterstandes, die Erfolge oder auch die Auseinandersetzung von (Immobilien-)Vermögen und Schulden.
Der Gestaltungsbedarf zur Regelung des Zusammenlebens ist stets individuell. Wir beraten Sie, gerne auch in Zusammenarbeit mit den Sie betreuenden Rechtsanwälten und Steuerberatern und erstellen einen auf Sie passenden Vertragsentwurf.
Dies sind in den Bereich Ehe, Partnerschaft und Familie u.a.:
- Eheverträge, Partnerschaftsverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Adoptionen
Um Ihren Vertrag individuell gestalten zu können, benötigen wir, neben einem persönlichen Besprechungstermin, einige Angaben.
Gerne nutzen Sie für die Datenübermittlung nachstehendes Formular: