Letztwillige Verfügungen

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, mit welchem jeder im Laufe seines Lebens in Berührung kommt. Ob bei der Planung und Gestaltung Ihres Nachlasses oder aber im Erbfall sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.

Wir klären mit Ihnen gemeinsam, welche Gestaltungsform aufgrund Ihrer individuellen (familiären) Situation in Betracht kommt und was passieren würde, wenn Sie keine Regelung treffen und die gesetzliche Erfolge eintreten würde.

Nachdem wir Ihre persönlichen Wünsche gemeinsam besprochen haben, werden wir Ihren letzten Willen in Form einer notariellen Urkunde entwerfen und nach der Beurkundung Ihr Testament bzw. Ihren Erbvertrag in die Verwahrung beim für Sie zuständigen Amtsgericht geben. Zusätzlich wird Ihre letztwillige Verfügung registriert, sodass Sie im Erbfall sicher sein können, dass diese auch umgesetzt wird.

Oft werden bei der eigenhändigen Erstellung von Testamenten juristische Begriffe gebraucht, deren Bedeutung in tatsächlichen Zusammenhang nicht zum gewünschten Ergebnis führen.

Unsere Erfahrung zeigt, dass sie durch die notarielle Gestaltung ihres letzten Willens solche Fehler umgehen und so Streitigkeiten innerhalb Ihrer Familie und eine nicht gewollte Verteilung Ihres Nachlasses vermeiden können.

Übermitteln Sie uns zur Vorbereitung eines gemeinsamen Besprechungstermin gerne vorab Ihre Daten durch Nutzung unseres Online-Formulars:

Nach Eintritt des Erbfalles

Nachdem ein Erbfall eingetreten ist, kann es notwendig werden, einen Erbschein oder auch ein Testamentsvollstreckerzeugnis zu beantragen.

Zudem ist es bei Erbengemeinschaften notwendig und sinnvoll, den Nachlass auseinanderzusetzen. Bei der Erbauseinandersetzung, gerade in Form der Aufteilung von Grundbesitz unter mehreren Erben, bei der Grundbuchberichtigung auf die Erben, bei Erbausschlagungen oder auch bei der Erfüllung von seitens des Erblassers ausgesetzten Vermächtnisses stehen wir Ihnen gerne zur Seite.